Diese Bedingungen regeln die Nutzung der von der thecubeautopilot GmbH bereitgestellten Planungs-, Integrations- und Wartungsdienstleistungen für automatisierte Hochregallager, Fördertechnik und Robotersysteme. Sie gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen der thecubeautopilot GmbH und dem Auftraggeber.
Gegenstand dieser Bedingungen ist die Erbringung von Ingenieurleistungen im Bereich der Intralogistik-Automation, insbesondere die Konzeption, Steuerungsprogrammierung, Inbetriebnahme und sicherheitstechnische Bewertung von Hochregallagern, Förderbändern und Roboterzellen. Die Leistungen erfolgen auf Basis der jeweils gültigen DIN EN ISO 10218 sowie der DIN EN ISO 13849-1. Abweichende nationale Normen sind nur dann anwendbar, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.
Der Auftraggeber stellt der thecubeautopilot GmbH vollständige und aktuelle Unterlagen zur vorhandenen Anlagentechnik, Steuerungsarchitektur und Sicherheitsbeschaltung zur Verfügung. Er gewährleistet den Zugang zu den Betriebsstätten während der vereinbarten Arbeitszeiten und benennt einen fachkundigen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis. Bei Änderungen der Anlagenkonfiguration während der Projektlaufzeit ist der Auftraggeber zur unverzüglichen Mitteilung verpflichtet.
Die thecubeautopilot GmbH haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen ist die Haftung auf den vertraglich vereinbarten Auftragswert begrenzt, sofern kein Fall der zwingenden Produkthaftung nach dem Produkthaftungsgesetz vorliegt. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Abnahme der Leistung.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine vollständige Risikobeurteilung nach DIN EN ISO 12100 für die Gesamtanlage durchzuführen. Die thecubeautopilot GmbH übernimmt die sicherheitstechnische Bewertung der von ihr geplanten Steuerungs- und Antriebskomponenten. Die finale Verantwortung für die Konformität der Gesamtanlage mit den einschlägigen EU-Richtlinien (Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, EMV-Richtlinie 2014/30/EU) verbleibt beim Betreiber.
Verträge mit festem Leistungsumfang enden mit der Abnahme der vereinbarten Leistung. Rahmenverträge können von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderhalbjahres gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Bei Kündigung durch den Auftraggeber vor Abnahme sind die bis dahin erbrachten Leistungen nach Aufwand zu vergüten.
Die thecubeautopilot GmbH behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen zu ändern. Die Änderungen werden dem Auftraggeber per E-Mail an die zuletzt bekannte Adresse mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ist der Sitz der thecubeautopilot GmbH in 96114 Hirschaid, sofern der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs ist. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
Fragen zu diesen Nutzungsbedingungen richten Sie bitte schriftlich an die thecubeautopilot GmbH, Schumacherring 30, 96114 Hirschaid, oder per E-Mail an info@the-cube-autopilot.com. Für die Zustellung von rechtsverbindlichen Erklärungen wird der Postweg empfohlen.